Juristisch

Klimaschutz und Anpassung im privaten Wiederaufbau

Das rechtswissenschaftliche Teilprojekt  „Klimaschutz und Anpassung im privaten Wiederaufbau“ untersucht die Flutkatastrophe im Ahrtal interdisziplinär hinsichtlich der geltenden Rechtslage und ihren Folgen für den privaten Wiederaufbau und dem Ziel der Klimaresilienz. Umfassend analysiert werden neben den rechtlichen Rahmenbedingungen auch die finanziellen Unterstützungsleistungen sowie die Beratungs- und Informationsangebote als Anreizinstrumente.

Steckbrief

Fachdisziplin(en)

Rechtswissenschaften & Rechtsökonomik

Leitung

Jun.-Prof. Dr. Svenja Hippel
Jun.-Prof. Dr. Jacqueline Lorenzen

Ziel

Konkrete politische Empfehlungen für rechtliche Neuregelungen

Wie kann man rechtliche Regelungen und behördliche Prozesse besser gestalten, um sowohl Klima- und Hochwasserschutz zu fördern als auch etwaige Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten im Wiederaufbau zu reduzieren?

  • Aktuell geltende Rechtslage im Ahrtal und ihre Folgen für den privaten Wiederaufbau und Klimaresilienz
  • Rechtliche und behördliche Praxisprozesse im privaten Wiederaufbau
  • Beratungs- und Informationsangebote als Anreizinstrumente
  • Auswertung von behördlichen Dokumenten
  • Interviews mit Verwaltungsakteuren
  • Bevölkerungsbefragung
  • Weitere qualitative Untersuchungen
Gespräch mit Betroffenen
Am 10. Juni 2026 kamen Vertreterinnen und Vertreter von SOZIAHR und der Bürgerinitiative Bahnsteig 1 aus dem Ahrtal zum gemeinsamen Austausch in Mayschoß zusammen.

Forschungsziele

Zentrales Forschungsziel ist es zu untersuchen, ob der Wiederaufbau im Ahrtal überwiegend zu einer Wiederherstellung des Zustands vor der Flut geführt hat oder ob er zugleich Impulse für eine langfristig nachhaltige und klimaresiliente Raumentwicklung setzt. Dabei werden Klimaanpassung und Klimaschutz als eng miteinander verbundene Zielsetzungen betrachtet, die zugleich den verfassungsrechtlichen Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum berühren.

Im Mittelpunkt steht der private Wiederaufbau, der einen wesentlichen Anteil am Gesamtprozess ausmacht. Analysiert wird, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen ein Wiederaufbau erfolgen kann und welche Anforderungen an Grundstücks- und Gebäudegestaltung gestellt werden, etwa im Hinblick auf Entsiegelung, Dachbegrünung, erneuerbare Energien oder klimafreundliche Heizsysteme.

Zerstörtes Haus
© Susanne Bell

Methodik 

§72 WHG cut
© Maren Steeger/Uni Bonn

Methodisch ist das Teilprojekt in eine interdisziplinäre Analyse der mittel- und langfristigen Folgen der Flut im Ahrtal eingebettet. Es kombiniert eine rechtswissenschaftliche Bestandsaufnahme des geltenden Rechts mit der Auswertung von Dokumenten, Interviews mit Verwaltungsakteuren sowie Erkenntnissen aus Bevölkerungsbefragungen und weiteren qualitativen Untersuchungen. 

Ziel ist es, rechtliche Rahmenbedingungen nicht nur normativ zu  erfassen, sondern auch ihre praktische Anwendung und Wirkung im Wiederaufbauprozess zu verstehen. Neben verbindlichen Vorgaben aus Bau-, Planungs- und Hochwasserschutzrecht untersucht das Teilprojekt insbesondere, wie Planungsinstrumente – etwa Klimaanpassungs- und Klimaschutzplanung sowie Bauleit- und Raumplanung – dazu beitragen können, einen klimaresilienten und nachhaltigen Wiederaufbau zu ermöglichen. Ein besonderer Fokus liegt darauf, wie sich diese Ziele mit dem Interesse der Betroffenen an einem schnellen und sozialverträglichen Wiederaufbau vereinbaren lassen.

Darüber hinaus werden aktuelle und geplante Rechtsentwicklungen sowie staatliche Förder- und Unterstützungsprogramme analysiert. Neben finanziellen Hilfen werden auch Beratungs- und Informationsangebote sowie die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand als mögliche Anreizinstrumente berücksichtigt. Zugleich werden Hemmnisse identifiziert, die einer Umsetzung klimaresilienter Maßnahmen entgegenstehen können, etwa rechtliche Unsicherheiten, administrative Verfahren oder fehlende finanzielle Spielräume.

Das Teilprojekt trägt damit dazu bei, die rechtlichen Rahmenbedingungen des Wiederaufbaus verständlich aufzubereiten, ihre praktische Wirkung zu bewerten und Ansatzpunkte für eine rechtssichere, nachhaltige und sozial ausgewogene Gestaltung zukünftiger Wiederaufbauprozesse aufzuzeigen.

Leitung des Teilprojekts

Geleitet wird das Teilprojekt von Jun.-Prof. Dr. Svenja Hippel und Jun.-Prof. Dr. Jacqueline Lorenzen. Svenja Hippel ist Professorin für Rechtsökonomik am Center for Advanced Studies in Law and Economics (CASTLE) der Universität Bonn und untersucht, wie rechtliche Regelungen und menschliches Verhalten zusammenwirken. Jacqueline Lorenzen forscht als Argelander-Professorin für das Recht der Nachhaltigkeit und ökologischen Transformation an der Universität Bonn insbesondere zum Klima-, Umwelt- und Energierecht sowie zu Fragen nachhaltiger Stadtentwicklung. Ergänzt wird das Team durch eine Doktorandin und einen Doktoranden sowie eine studentische Hilfskraft.

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Jun.-Prof. Dr. Jacqueline Lorenzen

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Jun.-Prof. Dr. Svenja Hippel

Gefördert von

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© Stiftung Mercator

In Kooperation mit

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